1. Urheber und Nutzungsrechte

1.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2 Alle Ideen, Entwürfe, Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die geleisteten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Urheber, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach Honorartabelle übliche Vergütung als vereinbart. Wiederholungen oder Mehrfachnutzungen sind kostenpflichtig und bedürfen unserer Zustimmung.

1.4 Der Urheber überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung bzw. muss sich eindeutig aus dem Auftrag ergeben. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.6 Alle Werke werden immer nur für juristisch eigenständige Unternehmen oder Personen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

1.7 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Grafik-Designers.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Ausarbeitungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der genannten Honorare, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Urheber berechtigt, für die tatsächliche Nutzung nachträglich eine angemessene Vergütung zu verlangen.

2.3 Alle Ausarbeitungen sowie sämtliche Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3 Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und ein Drittel nach Ablieferung. Gleiches gilt, wenn vom Auftragnehmer höhere zeitliche oder finanzielle Vorleistungen zu erbringen sind, oder das Gesamtvolumen 2.000 Euro übersteigt.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Ausarbeitungen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der geltenden Honorare gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben soweit dies vor Beginn der Auftragsbearbeitung vereinbart war und nicht um Autorenkorrekturen.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt eine entsprechende Vollmacht automatisch mit der Auftragsvergabe, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.

4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder eindeutiger Bestandteil des Auftrages bilden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Für Ausarbeitungen, Entwürfe usw. werden die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck im notwendigen Umfang eingeräumt, nicht aber die Eigentumsrechte übertragen. Dateien die zur Erstellung der im Kostenvorschlag benannten Leistung erstellt wurden sind nicht automatisch im Leistungsumpfang enthalten. Sie können aber erworben werden.

6. Eigenwerbung

Sämtliche realisierte Arbeiten dürfen vom Auftragnehmer für die Eigenwerbung verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um vertrauliche Dokumente oder Ähnliches, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere ihm überlassene Unterlagen sind vom Auftragnehmer sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Werden notwendige Fremdleistungen in Anspruch genommen, sind die jeweiligen Auftragnehmer (der Fremdleistungen) keine Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden.

7.4 Mit der Genehmigung von Konzepten, Ideen, Entwürfen, Texten usw. durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Aussagen, Inhalten und Zusammenstellungen.

7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten des Auftragnehmers entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

7.6 Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.

7.7 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Kann ein erteilter Auftrag durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für ggf. angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein bei verzögerter oder ausbleibender Materiallieferung durch den Auftraggeber oder bei fehlender sonstiger notwendiger Mitwirkung nach der Auftragserteilung. Zur Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters und ggf. eines Stellvertreters bei Abwesenheit. Bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt er den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Den AGB des Vertragspartners wird widersprochen.

Berlin, den 01.01.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

Marion Gutschenreiter
Kommunkationsdesignerin
Bussenstr. 17
88677 Markdorf

hello@mgutschenreiter.com
Phone: +49 (0) 176 60 44 70 88

USt -IdNr.: DE264538086